Führerschein Klasse B / BF17

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (Begleiteten Fahren mit 17)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Im Inland dürfen Inhaber der Fahrerlaubnis, die mindestens 21 Jahre alt sind, auch dreirädrige KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW führen. Also aufpassen nicht im Ausland.

Führerschein Klasse B / BF 17 Automatik

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (Begleiteten Fahren mit 17)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Im Inland dürfen Inhaber der Fahrerlaubnis, die mindestens 21 Jahre alt sind, auch dreirädrige KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW führen. Also aufpassen nicht im Ausland.

Führerschein Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg
  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers max. 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre (Begleiteten Fahren mit 17), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

Führerschein Klasse B 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (Begleiteten Fahren mit 17), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Diese Führerscheinklasse beinhaltet nur eine 7 zeitstündige Schulung in Theorie und Praxis, keine praktische Prüfung.

B 196

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11  kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/Kg,

auch mit Beiwagen.

 

Mindestalter: 25 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre.


Eingeschlossene Klassen: keine


Diese Führerscheinklasse beinhaltet nur eine Mindestschulung von:

                                   4 mal 90 min in Theorie
                                   5 mal 90 min Fahrpraktische Ausbildung,

keine praktische Prüfung.

Die Schulung hat auch auf Landstraßen und Autobahn zu erfolgen. Sollten die Mindeststunden nicht ausreichen sind die Fahrschulen verpflichtet die Schulung zu erweitern.